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AG Frankfurt/Main, 17.05.2021 - 29 C 4234/20 (44) |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - 29 C 4234/20 (44) (https://dejure.org/2021,58744)
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05
Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 17.05.2021 - 29 C 4234/20
Denn zu dem nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zu ersetzenden erforderlichen Geldbetrag gehören auch die angefallenen Rechtsanwaltskosten, sofern die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war (BGH, Urteil vom 10.01.2006 - AZ: VI ZR 43/05, zitiert nach juris).